Hinweise für ukrainische Flüchtlinge

 
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Seit dem 01.06.2022 können hilfebedürftige ukrainische Flüchtlinge mit einem Aufenthaltstitel gemäß dem Aufenthaltsgesetz (§ 24 AufenthG) Leistungen beim Jobcenter (Sozialgesetzbuch II) beantragen.

Das Jobcenter ist jedoch nur für ukrainische Flüchtlinge zuständig, die bereits eine Fiktionsbescheinigung oder einen Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG haben. Wenn Sie noch keine Fiktionsbescheinigung haben, ist das Sozialamt der Stadt Fürth zuständig. Bitte stellen Sie in diesem Fall dort einen Antrag, um finanzielle Probleme zu vermeiden.

Was sollten Sie bereits VOR Ihrem Antrag beim Jobcenter erledigen?

  • Melden Sie sich beim Einwohnermeldeamt
  • Beantragen Sie Ihren Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde und lassen Sie sich dies bescheinigen. Für die Beantragung des Aufenthaltstitels ist bei der Stadt Fürth online ein Termin zu vereinbaren.
  • Eröffnen Sie ein deutsches Konto, auf das wir die Leistungen überweisen können. Einige Banken bieten aktuell Konten an, die zumindest vorübergehend kostenlos für ukrainischen Flüchtlingen geführt werden können. Das Konto kann auch mit dem ukrainischen Pass beantragt werden, wenn der Aufenthaltstitel noch nicht vorliegt.
  • Beantragen Sie Ihre Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse ab dem Bezug von Arbeitslosengeld II. Bitte lassen Sie sich eine Mitgliedsbescheinigung ausstellen (für alle Personen ab 15 Jahren).
  • Erfragen Sie Ihre Rentenversicherungsnummer / Sozialversicherungsnummer (für alle Personen ab 15 Jahren). Dies können Sie bei der gewählten Krankenkasse oder direkt bei der Deutschen Rentenversicherung tun.
  • Für Ihre Kinder müssen Sie Kindergeld bei der Familienkasse (Solgerstr. 1, 90429 Nürnberg) beantragen. Hier finden Sie den Antrag mit Anlage auf Deutsch / Antrag mit Anlage auf Ukrainisch.

Wie ist der Antrag zu stellen?

Es hängt von der Familienzusammensetzung ab, welche Formulare bzw. Unterlagen nötig sind.

Bitte rufen Sie zur Antragstellung unsere Hotline an: 0911 7503 503. Unsere Mitarbeiter werden einige Fragen zur aktuellen familiären Situation stellen und dann die Antragsformulare zusammen mit einer Auflistung der notwendigen Unterlagen zusenden.

Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen, hinterlassen Sie bitte auf unserem Anrufbeantworter eine Rückrufbitte mit Telefonnummer und ihrem Anliegen (Beantragung von Leistungen). Wir werden Sie dann zurückrufen.

Sollten Sie sich für eine schriftliche Beantragung entscheiden, so geben Sie bitte trotzdem Ihre Telefonnummer an und wann wir Sie am besten erreichen können. So können weitere Fragen von uns geklärt werden.

Welche Unterlagen müssen in jedem Fall mit den ausgefüllten Antragsformularen eingereicht werden?

  • ein gültiges Ausweisdokument (z. B. Pass, ID Card)
  • Ihr Aufenthaltstitel bzw. vorab die Bescheinigung von der Ausländerbehörde (der Ankunftsnachweis genügt nicht).
  • die Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt
  • Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse bzw. Angabe von Ihnen, wo die Mitgliedschaft beantragt wurde
  • Nachweis über die Kontoeröffnung eines deutschen Kontos
  • Kontoauszüge ab Kontoeröffnung bis laufend
  • Sofern Unterkunftskosten entstehen: Nachweise zu den Mietkosten / Unterkunftskosten
  • Anmeldebogen für die Arbeitsvermittlung

Bitte haben Sie Verständnis, wenn weitere Unterlagen im Einzelfall nachgefordert werden.

Das Erklär-Video der Bundesagentur für Arbeit zeigt auch in ukrainischer Sprache Schritt für Schritt wie ein Antrag auszufüllen ist.

Video ansehen: Antrag auf Arbeitslosengeld II ausfüllen

Bitte beachten Sie, dass alle Änderungen dem Jobcenter vorher mitgeteilt werden müssen. Dies sind z.B. Arbeitsaufnahmen, Umzüge, Urlaube, Änderungen bei der Miete. Ausführliche Informationen finden Sie auf dem Merkblatt zum SGB II – Leistungsbezug.

Hilfe beim Ausfüllen der Anträge erhalten Sie nach Terminvereinbarung von der Sprachbrücke von ELAN, Telefon 0911/23 99 35 75

Bitte beachten Sie:

Bringen Sie die oben genannten Unterlagen zum Termin mit.

Kommen Sie möglichst allein, ohne Familie. Die Beratungsräume sind klein und es genügt, wenn ein Familienmitglied erscheint und die Unterlagen für die ganze Familie mitbringt.

Hier finden Sie zusätzliche Hinweise der Flüchtlingshilfe Fürth und des Bundesinnenministeriums.

 

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